Mitleid hilft nicht. Gute Konzepte schon
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Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen in Braunschweig


Warum die Kastration von Katzen?

Hauskatzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, siedeln sich im innerstädtischen Brachland, auf Fabrikgeländen und in Gartenkolonien an und pflanzen sich unkontrolliert fort.

Ab einem Alter von fünf Monaten bringen die Tiere zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zur Welt. Durch die hohe Population sind sie selten in der Lage sich ausreichend zu ernähren, oftmals tödlich verlaufenden Krankheiten ausgesetzt oder leiden unter schwerwiegenden Verletzungen durch Revierkämpfe.

  

Bismark, freilebender Kater. Drei Eiternde Abzesse am Rücken und eines im Ohr, das schwarze Fell war durch Mangelernärung braun. Kastrations- und Behandlungskosten 250,- Euro

 

Der Bestand verwilderter Hauskatzen vergrößert sich ständig durch die Verpaarung mit unkastrierten Freigängern aus Privathaushalten und ausgesetzten, ebenfalls unkastrierten Tieren.

 

162 Städte und Gemeinden in Niedersachsen*) haben eine Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht nach dem Paderborner Modell erlassen. In unserer direkten Nachbarschaft, z.B. Hildesheim, Bad Harzburg und Celle und Wolfsburg.

*) Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., Stand 01.04.2014

 

Weshalb eine Verordnung in BS?

 Seit mehr als 25 Jahren haben sich die Tierschutzvereine und viele privat engagierte Braunschweiger Bürger bemüht, die Kastration von Katzen voran zu treiben, doch hat die Zahl der im Stadtgebiet verwildert lebenden Hauskatzen und der damit einhergehenden Probleme nicht dauerhaft abgenommen.  

  

Die Braunschweiger Tierschutzvereine verhängten wegen Kapazitätsauslastung jährlich Aufnahmestopps, so dass von Zuhause weggelaufene Katzen nicht mehr aufgenommen und an die Besitzer zurückgegeben werden konnten.

 

KatzenhalterInnen, die ihre unkastrierten Katzen frei draußen laufen lassen, tragen Mitverantwortung für diese Situation in unseren Tierheimen.  

Deshalb müsssen sie ihre Tiere ab dem 5. Lebensmonat von einem Tierarzt kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen!

 

Hanna, ca. 5 Wochen alt, ohne Mutter auf der A2-Auffahrt schreiend umhergeirrt

 

Eine flächendeckende Kastration auf freiwilliger Basis ist  k e i n e  wirksame Alternative. Angebote die auf Freiwilligkeit der Katzenhalter abzielten, blieben trotz Zuschüssen oder vollständiger Kostenübernahmen durch die Tierschutzvereine erfolglos.

 

Wozu dient die Kennzeichnung?

Nur durch die Kennzeichnung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und geprüft werden. Außerdem ist die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können.  


Was sagt das Tierschutzgesetz?

Ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot verstößt nicht gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Das neue Tierschutzgesetz sieht eine solche Maßnahme, die durch die Länder den Kommunen auferlegt werden können, explizit vor, weil es Leiden für die freilebenden Katzen (sog. "herrenlose") verhindert.  

Wie schnell vermehren sich Katzen? 

Ein Katzenpaar bekommt pro Jahr mindestens zweimal Nachwuchs . Wenn jeweils 3 Kätzchen pro Wurf überleben, dann ergibt das statistisch bereits nach 4 Jahren 2.201 Katzen.

 

 

 

 

  

Leni, Hannes und Krümel - Nachkommen freilebender Katze

 

 

Bobby und Luna, Cousinen und/oder Halbgeschwister von Leni, Hannes und Krümel

Fotos oben und links:   

Im Hafengebiet Braunschweig im Frühjahr 2009 geborene Welpen von zwei verwildertern Muttertieren. Ohne Kastration wären aus diesen Katzen bis Ende 2012  - rein rechnerisch  -  1.910  Nachkommen gezeugt worden.